Das im Frühjahr dieses Jahres von der Bundesregierung beschlossene Wachstumschancengesetz hat die Fördermöglichkeiten für deutsche Unternehmen deutlich erweitert: Die Bemessungsgrundlage für FuE-Vorhaben wurde dabei von 4 Mio. EUR auf 10 Mio. EUR jährlich angehoben, und neben Personalkosten sind nun auch genutzte Wirtschaftsgüter förderfähig. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von einem erhöhten Fördersatz von 35 %. […]
Autor: Firma Busuttil & Company
Die Forschungszulage ist aktuell in aller Munde. Einer der Gründe hierfür ist sicher das Wachstumschancengesetz, das die potentiell pro Jahr beanspruchbare Forschungszulage mehr als verdoppelt hat. Damit bietet die Forschungszulage Unternehmen wertvolle Möglichkeiten, ihre F&E-Aktivitäten zu fördern und steuerliche Vorteile zu nutzen. Allerdings erfordert die Inanspruchnahme dieser Förderung eine sorgfältige Planung und Dokumentation. Machen Sie
Update Steuerliche Forschungszulage.Vorteile für Unternehmen durch das Wachstumschancengesetz? Mit dem Wachstumschancengesetz will die Bundesregierung Unternehmen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Deutschland stärken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz nun zugestimmt. Unternehmen profitieren davon, u.a. durch den Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung. Hier wird etwa die Bemessungsgrundlage für förderfähige F&E-Vorhaben von aktuell 4 Mio. EUR p.a. auf 10 Mio. EUR p.a.
Seit Beginn des Jahres 2020 können Unternehmen in Deutschland Entwicklungs- und Innovationsprojekte steuerlich fördern lassen. Grundlage hierfür ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZuIG), ein steuerliches Nebengesetz zum Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetz. Nachdem das FZulG nun seit mehr als 4 Jahren in Kraft ist, ist davon auszugehen, dass die geförderten Vorhaben nun auch zeitnah