KRITIS-Betreiber erfahren in diesem Vortrag, wie sie die Anforderung des Gesetzgebers zum Einsatz eines Angriffserkennungs-Systems zukunftssicher umsetzen können. KRITIS-Betreiber sollen die Implementierung von Systemen zur Angriffserkennung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 umgesetzt haben. Ab dem 1. Mai 2023 ist dies verpflichtend und der Umsetzungsgrad der Angriffserkennungssysteme muss zukünftig explizit nachgewiesen werden. […]
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